Lohn: Bundessteuerberaterkammer macht Verbesserungsvorschläge

Anna Pietras | 9. Februar 2010

Weil die Unterschiede zwischen dem Lohnsteuer- und dem SV-Recht Monat für Monat einen immensen bürokratischen Aufwand bei der Lohnabrechnung verursachen, fordert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eine schrittweise Angleichung beider Bereiche. Sie hat hierzu einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, dessen Vorschläge nach Angaben der Kammer zum großen Teil einfach und kostenneutral umgesetzt werden können. Die Bundesregierung könnte damit ihrem Ziel, die Verwaltungskosten für die Wirtschaft um 25% zu senken, näher kommen.
Ihren Vorschlägen stellt die BStBK drei Regeln voran, die das Lohnabrechnungswesen vereinfachen könnten: Erstens sollten die Bemessungsgrundlagen – also die Definition des Arbeitslohns – im Lohnsteuer- und im SV-Recht vereinheitlicht werden. Die bestehenden Unterschiede machten das Lohnabrechnungswesen hochgradig kompliziert und fehleranfällig. Zweitens müssten Änderungen in beiden Bereichen gleichzeitig in Kraft treten, sonst könnten Neuregelungen in der Praxis oft gar nicht angewendet werden. Drittens sollten rückwirkende Gesetzesänderungen möglichst vermieden werden. Hier stehe oft ein relativ geringer Entlastungseffekt einem enormen Aufwand bei der Lohnabrechnung gegenüber.
Den vollständigen Maßnahmenkatalog können Sie online einsehen.

von: Anna Pietras

Einen Kommentar schreiben