Arbeitsrecht: Sicherheitsfachkräfte verlieren Rechtsstreit gegen die BRD
Oliver Stilz | 9. März 2010Das Arbeitsgericht Hamburg hat im ersten von insgesamt 150 Verfahren von am Flughafen Hamburg tätigen Luftsicherheitsassistenten gegen die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der BRD besteht (Az.: 7 Ca 319/09). Die bei einem Sicherheitsunternehmen Beschäftigten sind der Ansicht, ihr Einsatz erfolge im Wege einer nicht zulässigen Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitgeber habe keine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. In der Folge sei nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ein Beschäftigungsverhältnis zwischen ihnen und der BRD zustande gekommen. Dem folgten die Hamburger Richter nicht. Der Kläger sei vielmehr im Rahmen eines Dienstvertrags zwischen dem Sicherheitsunternehmen und der BRD am Flughafen tätig. Das Gericht sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Überlassung des Klägers als Leiharbeitnehmer an die BRD.
Die Parallelverfahren werden in den kommenden Wochen entschieden. An die Entscheidung des ersten Prozesses sind die Kammern des Arbeitsgerichts dabei nicht gebunden.
von: Oliver Stilz