Tagesarchiv für den 16. März 2010

Arbeitsrecht: Abbruch der Betriebsratswahl nur bei voraussehbarer Ungültigkeit

Anna Pietras | Dienstag, den 16. März 2010

Eine Betriebsratswahl kann nur dann mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung abgebrochen werden, wenn sie bei ihrer Durchführung nichtig wäre. Die Anfechtbarkeit reicht dagegen nicht aus, um einen Abbruch zu rechtfertigen. Beteiligte könnten sonst im einstweiligen Verfügungsverfahren mehr erreichen als in dem für solche Fälle vorgesehenen Anfechtungsverfahren (§ 19 BetrVG) nach der Wahl, da selbst bei […]

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