SV: Kunde wird zum Arbeitnehmer

Anna Pietras | 23. März 2010

Das Sozialgericht Aachen hat sich mit einer ungewöhnlichen Konstellation eines Arbeitsunfalls befasst: Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Landwirts aus Freising klagte gegen die Berufsgenossenschaft als zuständigem Unfallversicherungsträger. Anlass für den Streit bot ein bereits drei Jahre zurückliegender Unfall bei einer Holzlieferung. Der Sohn des Landwirts hatte eine Ladung Brennholz auf einem Anhänger zum Haus des Käufers gebracht und diesen gebeten, ihm beim Öffnen der Ladeklappe zu helfen. Dabei öffnete sich die Klappe plötzlich und verletzte den Käufer so stark am linken Bein und der rechten Hand, dass er im Krankenhaus behandelt werden musste. Vor Gericht stritten beide Versicherungen nun darum, ob es sich im Fall des Holzkäufers um einen Arbeits- oder Privatunfall gehandelt hat. Die Richter entschieden auf Arbeitsunfall. Selbst wenn das Abladen des Holzes vom Anhänger möglicherweise Aufgabe des Käufers gewesen sei, gehöre zur ordnungsgemäßen Anlieferung von Waren auch das Bereitmachen des Transportfahrzeugs zum Abladen. Da sich der Käufer nicht beim Abladen selbst, sondern beim Öffnen der Ladeklappe verletzt hatte, habe er eine Aufgabe des Landwirts übernommen und sei damit wie dessen Arbeitnehmer tätig geworden. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn der hilfsbereite Warenempfänger letztlich nur im Sinn hatte, schneller an sein Brennholz zu kommen (Az.: S 8 U 34/09).

von: Anna Pietras

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