Vergütung: Zusatzurlaub für Schwerbehinderte müssen Sie bei Krankheit abgelten
Oliver Stilz | 30. März 2010Den vierwöchigen gesetzlichen Mindesturlaub Ihrer Mitarbeiter müssen Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch dann finanziell ausgleichen, wenn der Beschäftigte bis zum Ende des Übertragungszeitraums Ende März arbeitsunfähig krank ist. Der Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte besteht dabei ebenso wie der Anspruch auf Abgeltung des Mindesturlaubs weiter. Allerdings können die Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung vereinbaren, dass der über den Mindesturlaub hinausgehende tarifliche Urlaubsanspruch nicht abgegolten werden muss, wenn der Beschäftigte den Urlaub wegen der Krankheit nicht nehmen kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelt damit seine neuere Rechtsprechung weiter (siehe LohnPraxis 5/2009, S. 2). Geklagt hatte ein Schwerbehinderter, der seit 1971 im Außendienst tätig war. Sein Arbeitsverhältnis fällt unter den Manteltarifvertrag für die Angestellten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Der Mann war von Anfang September 2004 bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses am 30. September 2005 wegen einer schweren Erkrankung an den Bandscheiben arbeitsunfähig. Im Mai 2005 versuchte er ohne Erfolg, seinen Urlaub für das Jahr 2004 zu nehmen. Mit seiner Klage verlangte der Arbeitnehmer die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs, des Schwerbehindertenzusatzurlaubs und des tariflichen Mehrurlaubs für die Jahre 2004 und 2005.
In der Revision ging es nur noch um die Abgeltung beider zuletzt genannten Urlaubsformen, da der ehemalige Arbeitgeber die Abgeltung der Mindesturlaubsansprüche bereits akzeptiert hatte. Im Unterschied zu der Klage auf Vergütung des Mehrurlaubs hatte die Klage auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs Erfolg. Dieser sei am Ende des Arbeitsverhältnisses auch dann abzugelten, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig ist. Die Ansprüche auf Vergütung des Mehrurlaubs verfielen dagegen am Ende des tariflichen Übertragungszeitraums entsprechend der Einigung im Tarifvertrag.
von: Oliver Stilz
Am 16. September 2010 um 11:07 Uhr
Suche derzeit noch nach weiteren Quellen von Tarifverträgen für unsere Sammlung auf http://www.jusmeum.de/tarifvertraege.html. Ist irgendwie nicht so einfach. Wenn jemand einen hat, gerne mir zuschicken.