Verwaltung: Versorgungsausgleichskasse nimmt ihre Arbeit auf

Anna Pietras | 13. April 2010

Mit der Versorgungsausgleichskasse ist seit 1.4.2010 eine neue Pensionskasse in Betrieb, die der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Reform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen hat. Laut Bundesjustizministerium können damit künftig die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners nach einer Scheidung in diese Kasse fließen. Das hat den Vorteil, dass Betriebsrentenansprüche unmittelbar in den jeweiligen Betriebsrentensystemen geteilt werden. Hierfür muss der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners den ausgleichsberechtigten Ehepartner im Normalfall in sein Versorgungssystem aufnehmen (interne Teilung). Unter bestimmten Voraussetzungen kann der anteilige Betriebsrentenanspruch aber auch ausgezahlt werden (externe Teilung). Bei Auszahlung kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner entscheiden, in welche andere Alterssicherung der Kapitalbetrag fließen soll. Diese muss bestimmten gesetzlichen Mindestanforderungen genügen (z.B. Riester-Rente oder die gesetzliche Rentenversicherung). Wählt der Ehepartner keine Alterssicherung aus, dann fließt das Kapital in die neue kapitalgedeckte Versorgungsausgleichskasse. Diese zahlt dann eine monatliche Zusatzrente im Alter und garantiert Leistungen nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Abschlusskosten werden nicht erhoben. Ebenso wie bei der bAV kann bei der neuen Kasse nicht vor Rentenbeginn auf das verwaltete Kapital zugegriffen werden. Die neue Pensionskasse ist zudem Pflichtmitglied beim Sicherungsfonds „Protektor“ und damit gegen Insolvenzrisiken geschützt.

von: Anna Pietras

Einen Kommentar schreiben