Lohn: Dienstreisegrundsätze gelten nicht bei Tochterunternehmen
Anna Pietras | 20. April 2010Wird ein Beamter einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen zugewiesen, führt dies nicht automatisch dazu, dass er die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen kann. Zu diesem Urteil ist das Finanzgericht Köln gekommen. Vielmehr behält der Beamte seine bisher ausgeübte Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort bei und die Fahrtkosten sind nur im Rahmen der Pendlerpauschale steuerlich zu berücksichtigen. Der Kläger, ein Postbeamter, war seit Jahren bei derselben Arbeitsstätte der Telekom AG in Düsseldorf beschäftigt. Allein die Gründung einer Tochtergesellschaft und die Ausgliederung seiner Tätigkeit ändert nach Ansicht der Richter aber nichts an der steuerrechtlichen Beurteilung der Fahrtkosten. Für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte sei nicht erforderlich, dass die Tätigkeitsstätte im wirtschaftlichen oder rechtlichen Eigentum des Arbeitgebers stehe. Entscheidend sei lediglich, dass die Tätigkeitsstätte diesem wirtschaftlich zugerechnet werden könne. Dies sei bei einer Tochtergesellschaft, anders als bei einer betrieblichen Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers, gegeben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Revision zugelassen (Az.: 11 K 2225/09).
von: Anna Pietras