Lohn: Keine Splittung von Kurkosten möglich
Oliver Stilz | Dienstag, den 25. Mai 2010Übernehmen Sie für einen Mitarbeiter die Kosten einer Kur, können diese nicht in Arbeitslohn auf der einen und eine nicht der Lohnsteuer unterliegende Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse auf der anderen Seite aufgeteilt werden. Denn nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH; Az.: VI R 7/09) kann eine Kur nur einheitlich beurteilt und daher nicht in betriebsfunktionale Bestandteile […]
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