SV: Beitragsnachforderungen sind immer sofort fällig
Oliver Stilz | Dienstag, den 4. Mai 2010Betriebsprüfungen können unangenehme Folgen für Ihr Unternehmen haben, wenn die SV Nachzahlungen fordert. Diese müssen Sie sofort zahlen – selbst wenn Sie dagegen widersprechen oder klagen. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG, Az.: L 5 R 21/10 B ER) hervor.
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