Lohn: Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei verlängert
Anna Pietras | 11. Mai 2010Die Bundesregierung hat das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Arbeitnehmern verlängert. Vereinbart wurde eine rückwirkende Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) ab dem 1.1.2011, so dass es nahtlos an das dann auslaufende DBA anknüpft. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht das Abkommen auf seiner Webseite, sobald das neue DBA unterzeichnet ist.
von: Anna Pietras