Arbeitsrecht: Gericht bestätigt Kündigung von Auszubildenden während der Probezeit
Anna Pietras | 18. Mai 2010Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg steht die verweigerte Zustimmung des Personalrats der Kündigung von Auszubildenden in der Probezeit nicht unbedingt entgegen. Eine Auszubildende hatte sich – erfolglos – gegen ihre Kündigung durch das Bezirksamt gewandt. Das Amt hatte die Mitarbeiterin wegen mangelnder Eignung entlassen und sich unter anderem darauf berufen, dass diese ohne Absprache mit ihrem Arbeitgeber aus familiären Gründen in die Türkei gereist und erst eine Woche später wieder zurückgekommen war. Das LAG bewertete die Zustimmungsverweigerung des Personalrats für unerheblich. Es sei nicht erkennbar, dass der Sachverhalt nicht zutreffend gewesen sei oder dass die Kündigung aus Gründen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes (z.B. Willkür) unwirksam sein könnte. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen (Az.: 23 Sa 127/10).
von: Anna Pietras
Am 21. Mai 2010 um 00:15 Uhr
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