Lohn: Kindergeld-Anspruch besteht auch während Schulung
Anna Pietras | 18. Mai 2010Eltern erhalten für erwachsene Kinder Kindergeld, wenn diese eine Ausbildung machen. Dazu gehört auch eine mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin. Die Richter am Finanzgericht Köln begründeten ihre Entscheidung damit, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeitsverhältnis bestand und kein Lohn gezahlt wurde (Az.: 10 K 212/09). Außerdem hätte die Tochter die Schulungskosten zurückzahlen müssen, falls sie im Anschluss an den Vorbereitungskurs keinen Vertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen hätte. Gerade in diesen Punkten unterscheide sich die Schulung von der üblichen Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Die Richter haben die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Dort ist bereits ein Verfahren anhängig, in dem geklärt werden soll, ob ein Trainee-Programm noch zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts zählt.
von: Anna Pietras