Lohn: BFH äußert sich zu Fortbildungskosten
Anna Pietras | Dienstag, den 8. Juni 2010Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ angerechnet werden kann, zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das gilt selbst dann, wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten […]
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