Vergütung: Kosten für offizielle Reisen mit Regierungsmitgliedern können abziehbar sein

Oliver Stilz | 15. Juni 2010

Nimmt ein Unternehmer an offiziellen Delegationsreisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum teil, können die dafür anfallenden Reisekosten als Betriebsausgaben abziehbar sein. Zu diesem Urteil ist der Bundesfinanzhof gekommen (BFH; Az.: VIII R 32/07). Der Kläger hatte als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers seines Bundeslandes und – gemeinsam mit seiner Ehefrau – auch an Tagungen des Weltwirtschaftsforums in Davos teilgenommen. Er ist Alleingesellschafter einer Aktiengesellschaft und ebenso wie seine Ehefrau auch deren Vorstand. Die Kosten der jeweiligen Reisen hatte die Aktiengesellschaft übernommen. Das Finanzgericht war allerdings der Meinung, dass die Reisen überwiegend privat veranlasst waren, da die erhoffte Anbahnung von geschäftlichen Kontakten zu unsicher gewesen sei, um ein betriebliches Interesse anzunehmen. Daher ging das Gericht von verdeckten Gewinnausschüttungen in Höhe der Reisekosten aus.

Der BFH hat das Urteil aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Im Streitfall komme eine Aufteilung der Reisekosten nach den beruflichen und privaten Zeitanteilen nicht in Betracht. Weil den Reisen kein unmittelbarer betrieblicher Anlass zugrunde gelegen habe, sei die betriebliche Veranlassung anhand einer umfassenden Abwägung aller für und gegen sie sprechenden Umstände zu prüfen. Die vom Finanzgericht vorgenommene Abwägung war nach Ansicht des BFH fehlerhaft. Wegen der Auswahl der Reiseteilnehmer durch das zuständige Ministerium sei im Regelfall die von dem Ehepaar vorgebrachte Aussicht auf Geschäftskontakte als hinreichendes betriebliches Interesse anzuerkennen. Eine private Veranlassung der Reisen sei schon durch den Programmablauf grundsätzlich ausgeschlossen gewesen.

von: Oliver Stilz

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