Arbeitsrecht: Job darf nicht unter privaten E-Mail-Verkehr leiden
Oliver Stilz | Dienstag, den 13. Juli 2010Auch einem langjährigen Mitarbeiter können Sie unter Umständen ohne vorherige einschlägige Abmahnung außerordentlich kündigen, wenn er seinen Dienst-PC „exzessiv“ privat nutzt. Exzessiv ist der Umfang nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Niedersachen dann, wenn bei einem Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen an jedem Arbeitstag mehrere Stunden nur mit Schreiben und Beantworten privater E-Mails […]
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