Arbeitsrecht: Verjüngung der Belegschaft darf nicht Ziel sein
Anna Pietras | Dienstag, den 27. Juli 2010Müssen Sie betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, dürfen Sie die betroffenen Mitarbeiter nicht so auswählen, dass der Altersdurchschnitt Ihrer Belegschaft sinkt. Denn in diesem Fall sind die Kündigungen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz unter Umständen sozial nicht gerechtfertigt.
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