Lohn: 1%-Regelung nur bei tatsächlicher privater Dienstwagennutzung
Oliver Stilz | Dienstag, den 10. August 2010Die 1%-Regelung gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann, wenn Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen. Allein die Tatsache, dass Sie ein Fahrzeug für betriebliche Fahrten bereitstellen, sei nicht gleichbedeutend damit, dass der Arbeitnehmer den Wagen auch privat nutze.
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