Arbeitsrecht: Ist chinesische Ehefrau ein Sicherheitsrisiko?
Oliver Stilz | 10. August 2010Darf ein Unternehmen einem Mitarbeiter kündigen, weil er eine Chinesin heiratet? Auf diese Frage lässt sich ein Kündigungsschutzstreit vor dem Arbeitsgericht Elmshorn zusammenfassen. Dabei geht es um den mittelständischen Luftfahrtspezialisten Autoflug. Dieser produziert Sicherheits- und Rettungsgeräte, Mess- und Regelungssysteme. Autoflug beschäftigte seit 2006 einen Leiharbeitnehmer in der Musterprüfleitstelle, der Anfang Februar 2010 fest übernommen wurde. Dieser hatte bereits im Dezember 2009 eine Chinesin geheiratet, die noch mit ihrer Tochter in China lebt. Mitte Juni kündigte ihm das Unternehmen fristgerecht zum 30.9. und gab dafür betriebsbedingte Gründe an.
Allerdings behauptet der Beschäftigte, ihm sei mündlich mitgeteilt worden, er sei ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb. Durch seine familiären Beziehungen zur Volksrepublik China sei er besonders anfällig für Anbahnungs- und Werbungsversuche chinesischer Nachrichtendienste. Autoflug habe ihn auch für erpressbar gehalten, da es möglich sei, Mitglieder der Familie seiner Ehefrau oder diese selbst zu entführen. Da das Kündigungsschutzgesetz in dem Fall noch nicht zur Anwendung kommt, beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit der Kündigung nach dem AGG und auf Grundrechtsverstöße. Außerdem habe er das Unternehmen vor Vertragsschluss über seine Heiratspläne informiert. Auch gegen seine Urlaubsbesuche in China seien nie Sicherheitsbedenken geäußert worden. In der Güteverhandlung konnten sich die Parteien nicht einigen. Ein neuer Termin folgt im November (Az.: 4 Ca 1016 d/10).
von: Oliver Stilz
Am 11. August 2010 um 19:41 Uhr
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