SV: Gleitsichtbrille dient nicht nur im Arbeitsleben
Oliver Stilz | Dienstag, den 17. August 2010Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) muss die Kosten einer Gleitsichtbrille nicht im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erstatten, wenn der Versicherte die Brille nicht nur für berufliche Tätigkeiten, sondern auch im privaten Leben benötigt. Das hat das Sozialgericht Dortmund im Fall eines arbeitslosen Industriekaufmanns entschieden, der die DRV Bund auf Übernahme der Anschaffungskosten einer […]
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