Arbeitsrecht: Klagefrist ist nach Kündigung bindend
Oliver Stilz | Dienstag, den 7. September 2010Auch wenn Sie bei einer Entlassung die Kündigungsfrist zu kurz berechnen, kann sich der betroffene Arbeitnehmer nur innerhalb von drei Wochen wehren. Erhebt er in diesem Zeitraum keine Klage, hat die Kündigung zum „falschen“ Termin Bestand, so das Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 700/09).
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