Arbeitsrecht: Begrenzung der Dienstzeit für bAV ist nicht diskriminierend
Anna Pietras | Dienstag, den 12. Oktober 2010Wird die für die betriebliche Altersversorgung (bAV) anrechenbare Dienstzeit auf 40 Jahre beschränkt, dann ist dies keine unzulässige Benachteiligung von Mitarbeitern, die diese Dienstzeit nicht erreichen können. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor (LAG, Az.: 4 Sa 7/10). In dem Streitfall war in dem Pensionsplan eines Unternehmens vorgesehen, dass bei den Versorgungsbezügen […]
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