Vergütung: Kürzere Bezugsdauer muss ausgeglichen werden
Oliver Stilz | Dienstag, den 22. Februar 2011Tarifvertragliche Regelungen, die Frauen wegen ihres Geschlechts benachteiligen, sind nach § 7 Absatz 2 AGG unwirksam. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Az.: 9 AZR 584/09). Eine solche Benachteiligung liegt z.B. vor, wenn Beschäftigte ein Übergangsgeld erhalten, um die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus dem Betrieb und dem Bezug von Altersrente zu überbrücken.
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