Tagesarchiv für den 1. März 2011

Arbeitsrecht: Klären Sie, welche Aufgaben möglich sind

Oliver Stilz | Dienstag, den 1. März 2011

Verweigert einer Ihrer Beschäftigten aus religiösen Gründen, eine Arbeit zu übernehmen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, können Sie ihm unter Umständen kündigen. Voraussetzung dafür ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aber, dass Sie ihm keine anderen naheliegenden Aufgaben übertragen können.

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