Arbeitsrecht: Klären Sie, welche Aufgaben möglich sind
Oliver Stilz | Dienstag, den 1. März 2011Verweigert einer Ihrer Beschäftigten aus religiösen Gründen, eine Arbeit zu übernehmen, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat, können Sie ihm unter Umständen kündigen. Voraussetzung dafür ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aber, dass Sie ihm keine anderen naheliegenden Aufgaben übertragen können.
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