Vergütung: Gnadenfrist für Zeitarbeitsfirmen

Oliver Stilz | 22. März 2011

Für Zeitarbeitsfirmen, die unwirksame Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen haben, gilt eine Frist bis zum 31.5.2011, bis zu der sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen können. Das geht aus einem Schreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger hervor. Zahlen die Firmen bis dahin nicht, werden Säumniszuschläge auf die ausstehenden Beiträge erhoben. Die Regelung gilt rückwirkend zum 14.12.2010, jenem Datum, an dem das Bundesarbeitsgericht der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen hatte. Zudem haben die Rentenversicherungsträger angekündigt, ab Juli 2011 in den betroffenen Firmen Betriebsprüfungen durchzuführen. Zeitarbeitsfirmen können jedoch auch eine Stundung der ausstehenden Beiträge beantragen, sollten sie sonst durch die Zahlung in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten. Expertenschätzung zufolge könnten die Nachzahlungsansprüche in die Milliarden gehen. Die Rentenversicherer haben bislang rund 1.400 Zeitarbeitsfirmen angeschrieben, mehr als 200.000 Zeitarbeiter sind schätzungsweise betroffen.

von: Oliver Stilz

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