Lohn: Teilnehmerzahl bei Betriebsfeier ist relative Größe
Oliver Stilz | Dienstag, den 19. April 2011Bei der Bemessung der Freigrenze für Betriebsveranstaltungen, die bei 110 € je Arbeitnehmer liegt, müssen Sie alle Kosten einschließlich der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Feier zusammenrechnen und sie dann durch die Teilnehmerzahl teilen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf erneut betont (Az.: 11 K 908/10 L).
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