Arbeitsrecht: Neuer Auslandsstandort rechtfertigt keine Kündigung
Andrea Diederich | Dienstag, den 31. Mai 2011Ist für einen Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich, sind auch die Folgen eines Betriebsübergangs nach diesen Maßstäben zu beurteilen. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebsteil ins Ausland verlagert wird, wie aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht (Az.: 8 AZR 37/10).
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