Arbeitsrecht: Lob oder versteckte Kritik?
Andrea Diederich | Dienstag, den 29. November 2011Die in einem Arbeitszeugnis enthaltene Formulierung „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt“ erwecke aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts nicht den Eindruck, dem Arbeitnehmer werde in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation attestiert (Az.: 9 AZR 386/10).
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