Arbeitsrecht: Kündigung in der Probezeit eines HIV-Infizierten war nicht diskriminierend
Oliver Stilz | Dienstag, den 24. Januar 2012In bestimmten Berufen birgt eine HIV-Infektion Risiken für die Allgemeinheit. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit kündigen, ohne gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen.
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