Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen
Oliver Stilz | 6. März 2012Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern die in Ihrem Unternehmen genutzte Computer-Software künftig steuerfrei zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Beschäftigten Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs überlassen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Finanzausschuss des Bundestags in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte die SPD-Fraktion für den Gesetzesentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei der privaten Nutzung von Software bzw. Smartphones und Tablets mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein so genanntes Steuersparmodell entwickeln könnte, also ein Steuerschlupfloch für Arbeitgeber. Es müsse genau beobachtet werden, ob Unternehmen versuchen, systematisch Lohn über solchen Instrumente auszuzahlen.
Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Schließlich könnten so selbst hochwertige Fernsehgeräte steuerfrei überlassen werden, sofern sie Daten verarbeiten können. Dies bezeichneten CDU/CSU als „absurd“, neben der Steuerfreiheit gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern (Az. des Reformgesetzes: 17/8235).
von: Oliver Stilz
Am 17. Juni 2013 um 10:10 Uhr
I like how this article is direct. The main points are accurate, unique and interesting in my opinion. There aren’t many articles with great content out there like this one.
Am 17. Juni 2013 um 11:28 Uhr
[url=http://www.2BFy25r6w7905YKKHsf7XE.com/]cWpjmqUL[/url]
cWpjmqUL http://www.2BFy25r6w7905YKKHsf7XE.com/
cWpjmqUL
Am 17. Juni 2013 um 19:30 Uhr
wholesale soccer jerseys…
Untitled Document…
Am 17. Juni 2013 um 19:30 Uhr
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen nike free mens http://nikefreemens.6te.net nike free mens
Am 17. Juni 2013 um 19:31 Uhr
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen polo ralph lauren outlet http://www.yoursmartreader.com/ polo ralph lauren outlet
Am 17. Juni 2013 um 19:32 Uhr
オークリー サングラス…
Untitled Document…
Am 17. Juni 2013 um 19:32 Uhr
GREECE JERSEY AWAY…
Untitled Document…
Am 17. Juni 2013 um 19:33 Uhr
ireland jersey…
Untitled Document…
Am 17. Juni 2013 um 19:54 Uhr
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen hamburg jersey away http://hamburgjersey.webstarts.com hamburg jersey away
Am 17. Juni 2013 um 20:06 Uhr
Gucci Outlet Store…
Untitled Document…
Am 17. Juni 2013 um 20:09 Uhr
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen mbt shoes http://mbtshoes2014.6te.net mbt shoes
Am 17. Juni 2013 um 20:09 Uhr
malaga jersey…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…
Am 17. Juni 2013 um 20:13 Uhr
hermes birkin handbag…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…
Am 17. Juni 2013 um 20:14 Uhr
australia jersey…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…
Am 17. Juni 2013 um 20:16 Uhr
Real Madrid Jersey 2013…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…
Am 17. Juni 2013 um 20:17 Uhr
Japan Jersey…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…
Am 17. Juni 2013 um 20:17 Uhr
herve leger gowns…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…
Am 17. Juni 2013 um 20:18 Uhr
PSV Eindhoven Jersey…
LohnPraxis-Weblog » Blog Archiv » Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen…