Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen

Oliver Stilz | 6. März 2012

Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern die in Ihrem Unternehmen genutzte Computer-Software künftig steuerfrei zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihren Beschäftigten Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs überlassen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Finanzausschuss des Bundestags in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte die SPD-Fraktion für den Gesetzesentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei der privaten Nutzung von Software bzw. Smartphones und Tablets mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein so genanntes Steuersparmodell entwickeln könnte, also ein Steuerschlupfloch für Arbeitgeber. Es müsse genau beobachtet werden, ob Unternehmen versuchen, systematisch Lohn über solchen Instrumente auszuzahlen.

Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Schließlich könnten so selbst hochwertige Fernsehgeräte steuerfrei überlassen werden, sofern sie Daten verarbeiten können. Dies bezeichneten CDU/CSU als „absurd“, neben der Steuerfreiheit gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern (Az. des Reformgesetzes: 17/8235).

von: Oliver Stilz

18 Reaktionen zu “Lohn: Smartphones und Software darf der Arbeitgeber steuerfrei überlassen”

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