Lohn: Straßennamen im Fahrtenbuch reichen dem BFH als Ziel nicht aus
Oliver Stilz | Dienstag, den 29. Mai 2012Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrt ausweisen. Diese Anforderung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht erfüllt, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, selbst dann, wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.
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