Vergütung: Beamte haben finanziellen Anspruch für verpassten Urlaub
Oliver Stilz | Dienstag, den 15. Mai 2012Beamte haben bei ihrem Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf finanzielle Vergütung, wenn sie ihren bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht nehmen konnten. Für darüber hinausgehende Urlaubsansprüche kann eine nationale Regelung aber eine finanzielle Vergütung ausschließen.
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