SV: Müllmänner sind mit Leistungssportlern vergleichbar
Oliver Stilz | 29. Mai 2012Die Kniebelastung eines Müllmanns ist nach Einschätzung des Landessozialgerichts Hessen vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Daher muss die Berufsgenossenschaft (BG) die Meniskuserkrankung eines Müllwerkers anerkennen und entschädigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit haben die Richter einem Müllmann recht gegeben, der sich während seiner Arbeit das Kniegelenk verdreht hatte. Die medizinische Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskopathie. Die BG lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls aber mit der Begründung ab, dass die Erkrankung keine Folge des Unfalls sei. Es liege auch keine Berufskrankheit vor, da Müllwerker nicht entsprechend hohen Kniebelastungen ausgesetzt seien. Die Richter verurteilten die BG allerdings zur Anerkennung der Berufskrankheit. Müllmänner seien bei ihrer Tätigkeit in erheblich höherem Maße Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt als die übrige Bevölkerung. Dies resultiert laut Gericht aus der häufigen und erheblichen Bewegungsbeanspruchung beim Laufen und Springen mit häufigen Knick-, Scher- und Drehbewegungen auf unebenem Untergrund.
Solche Belastungen mit unkoordinierten Bewegungsabläufen lägen auch bei Rangierern sowie bei Hochleistungssportlern wie Fußball- oder Handballspielern vor, deren Meniskuserkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt werden. Entgegen der Annahme der BG sei die Tätigkeit von Müllwerkern auch nicht von einem kontrollierten Besteigen des Trittbretts geprägt. Diese Vorstellung entspreche allenfalls den bestehenden Arbeitsschutzvorgaben, nicht aber der Realität. Im Fall des Klägers sei die Meniskuserkrankung zudem vor dem 50. Lebensjahr aufgetreten, berufsunabhängige Risikofaktoren konnten ausgeschlossen werden (Az.: L 9 U 211/09).
von: Oliver Stilz