Arbeitsrecht: Bundesrichter erschweren Kettenbefristungen
Oliver Stilz | Dienstag, den 24. Juli 2012Selbst wenn es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags gibt, kann diese im Einzelfall unzulässig sein. Dafür sprechen nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts insbesondere eine lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Zahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber (BAG; Az.: 7 AZR 443/09).
Tags: Arbeitsrecht| |