Lohn: Kein Wechsel zum Fahrtenbuch im laufenden Kalenderjahr
Oliver Stilz | 7. August 2012Arbeitnehmer müssen das Fahrtenbuch für einen Dienstwagen im ganzen Kalenderjahr führen, sonst kann das Finanzamt die Aufzeichnungen als nicht ordnungsgemäß ablehnen. Zu diesem Urteil ist das Finanzgericht Münster gekommen. Werde ein Fahrtenbuch nur für einen Teil des Kalenderjahres geführt, bestehe dahingehend eine Manipulationsgefahr, dass bestimmte Zeiträume mit höherem Privatnutzungsanteil – insbesondere Urlaubszeiten – nicht erfasst werden und somit ein verzerrtes Ergebnis entsteht. Nach Ansicht der Richter stellt ein gesamtes Kalenderjahr vor diesem Hintergrund einen geeigneten Zeitraum dar und entspricht auch dem Veranlagungszeitraum. Wegen der mit der 1%-Regelung verfolgten Pauschalierung und Vereinfachung sollten die persönlichen Lebensumstände des Steuerpflichtigen gerade nicht in jedem Einzelfall aufgeklärt werden müssen.
Geklagt hatte ein kaufmännischer Angestellter, der seinen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen durfte. Nachdem er zunächst kein Fahrtenbuch nutzte und der geldwerte Vorteil mit der so genannten 1%-Methode berechnet wurde, begann er im Mai 2008 mit den Aufzeichnungen. Grund: Nach der Geburt seines dritten Kindes habe sich herausgestellt, dass das bisherige Dienstfahrzeug kaum noch privat nutzbar war, weil eine Platzierung von drei Kindersitzen nicht möglich gewesen sei. Laut Gericht kann es aber nicht darauf ankommen, ob der Dienstwagen in einem gewissen Zeitraum für Familienfahrten geeignet war oder nicht (Az.: 4 K 3589/09 E).
Die Frage, für welchen Zeitraum ein Fahrtenbuch geführt werden muss, könne nur für alle Steuerpflichtigen einheitlich beantwortet werden. Aus Gründen der Praktikabilität müsse dies unabhängig von einer im Einzelfall bestehenden Manipulationsabsicht gelten. Für Ausnahmeregelungen im Einzelfall bietet das Gesetz keine hinreichende Grundlage, so die Einschätzung der Richter, die wegen der besonderen Bedeutung aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen haben.
von: Oliver Stilz