Arbeitsrecht: Verschiedene Branchen, verschiedener Zeugnisinhalt
Oliver Stilz | Dienstag, den 19. August 2008Neben den üblichen Grundsätzen zur Formulierung von Zeugnissen (§ 109 GewO) ist der weitere notwendige Zeugnisinhalt abhängig vom so genannten Zeugnisbrauch. Dieser kann je nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein. Stellen Sie ein Zeugnis aus, das danach übliche Formulierungen ohne sachliche Gründe auslässt, hat Ihr Mitarbeiter einen Anspruch auf Ergänzung. Denn das Weglassen eines bestimmten […]
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