Arbeitsrecht: Sicherheitsfachkräfte verlieren Rechtsstreit gegen die BRD
Oliver Stilz | Dienstag, den 9. März 2010Das Arbeitsgericht Hamburg hat im ersten von insgesamt 150 Verfahren von am Flughafen Hamburg tätigen Luftsicherheitsassistenten gegen die Bundesrepublik Deutschland festgestellt, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der BRD besteht (Az.: 7 Ca 319/09). Die bei einem Sicherheitsunternehmen Beschäftigten sind der Ansicht, ihr Einsatz erfolge im Wege einer nicht zulässigen Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitgeber habe […]
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