Arbeitsrecht: Abmahnung wegen Teilnahme an Betriebsratsversammlung kann wirksam sein
Andrea Diederich | Dienstag, den 14. Mai 2013Selbst wenn ein Arbeitnehmervertreter zu einer Betriebsratsversammlung eingeladen ist, muss er sich trotzdem die Frage stellen, ob die Sitzung so wichtig ist, dass er dafür seine berufliche Tätigkeit unterbricht. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht im Fall eines Gastronomiebetriebs mit mehreren Einrichtungen entschieden.
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