Arbeitsrecht: Teure Rufbereitschaft
Andrea Auler | Dienstag, den 28. Juni 2011Verunglückt ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Rufbereitschaft mit seinem Privatwagen auf dem Weg von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstätte, hat er grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegen seinen Arbeitgeber. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und hat damit einem Oberarzt Recht gegeben (BAG; Az.: 8 AZR 102/10).
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