Arbeitsrecht: Falsche Anrede deutet nicht auf Diskriminierung hin
Oliver Stilz | Dienstag, den 5. April 2011Wählen Sie in einer Absage auf eine Stellenbewerbung die falsche Anrede, ist das keine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft. Zu diesem Urteil ist das Arbeitsgericht Düsseldorf gekommen. Die Klägerin hatte sich um eine Stelle als lebensmitteltechnische Assistentin beworben, ihre Bewerbung wurde aber abgelehnt. In dem Schreiben redete sie das Unternehmen fälschlicherweise mit „Sehr geehrter Herr …“ […]
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