Schlafmütziges Finanzamt – Anspruch auf Erstattung verjährt
Oliver Stilz | Dienstag, den 24. Januar 2012Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Arbeitnehmer erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre vergangen sind.
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