Lohn: Sechs-Wochen-Frist gilt bei ununterbrochener Krankheitsserie
Rolf Kopel | Dienstag, den 18. September 2007Wird Ihr Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum ohne Unterbrechung von verschiedenen Krankheiten heimgesucht, müssen Sie ihm den Arbeitslohn trotzdem nur sechs Wochen lang weiterzahlen. Ob der Beschäftigte auf Grund einer einzigen oder verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig ist, spielt für die Lohnfortzahlung keine Rolle.
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