Lohn: Übernommene Golfmitgliedschaft ist Arbeitslohn
Oliver Stilz | Dienstag, den 6. Juli 2010Übernehmen Sie als Arbeitgeber für Ihre Geschäftsführer die Beiträge für einen Golfclub, sind diese grundsätzlich als Arbeitslohn einzustufen. Dabei spielt es nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen keine Rolle, ob der Geschäftsführer den Golfplatz in erster Linie zur Pflege von Geschäftskontakten nutzen will (Az.: 11 K 72/08).
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