SV: Pfarrer ist auch im Ruhestand im Dienst
Oliver Stilz | Dienstag, den 10. Januar 2012Die Berufsgenossenschaft muss nicht für die Dienstunfallfolgen eines Pfarrers im Ruhestand aufkommen. Denn anders als bei Beamten besteht bei das Dienstverhältnis bei Geistlichen im Ruhestand fort und die Tätigkeiten eines Pfarrers nach seiner aktiven Zeit sind somit versicherungsfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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