Sozialversicherung: Insolvenzgeld für ausgelegte Firmenwagen-Reparaturkosten
Oliver Stilz | Dienstag, den 14. September 2010Stehen einem Ihrer Beschäftigten noch ausgelegte Kosten für die Reparatur eines Firmenwagens zu, hat er unter Umständen Anspruch auf Insolvenzgeld. Zu diesem Urteil ist das Bundessozialgericht im Fall eines Betriebsleiters gekommen (Az.: B 11 AL 34/09 R). Dessen Arbeitgeber hatte ihm wie vereinbart einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt und sich verpflichtet, die Betriebskosten zu tragen.
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