SV: ALG I auch für nichtdeutsche Pendler
Anna Pietras | Dienstag, den 20. Oktober 2009Arbeitslosengeld zahlen die Arbeitsagenturen grundsätzlich nur im Inland, um in Deutschland Arbeitslosigkeit abzufedern. Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts haben jedoch auch nichtdeutsche Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen in Deutschland beschäftigt waren und aus dem Ausland an ihren Arbeitsplatz pendelten, unter Umständen Anspruch auf diese Sozialleistung (Az.: L 9 AL 305/06).
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