Vergütung: Verpflegungsmehraufwand bei verschiedenen Einsätzen
Oliver Stilz | Dienstag, den 31. August 2010Leiharbeitnehmer verfügen typischerweise über keine regelmäßige Arbeitsstätte und können daher nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Im Streitfall war der Kläger in einem Hafengebiet als Leiharbeiter bei einem Unternehmen beschäftigt, das seine Mitarbeiter mehreren benachbarten Betrieben jeweils kurzfristig nach Bedarf überlassen hatte.
Tags: Vergütung| |