Vergütung: Weniger Abfindung bei älteren Arbeitnehmern rechtens
Andrea Diederich | Dienstag, den 2. April 2013Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts verstößt dies weder gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 Absatz 1 BetrVG noch gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung.
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