Vergütung: 55% des Tariflohns sind zu wenig
Oliver Stilz | Dienstag, den 5. August 2008Weil er eine sittenwidrige Vergütung gezahlt hat, hat das Arbeitsgericht Wuppertal den Inhaber einer Autowerkstatt zur Nachzahlung von mehr als 6.000 € an einen KfZ-Mechatroniker verurteilt. Nachdem dieser seine Ausbildung bestanden hatte, übernahm ihn sein Betrieb zu einer monatlichen Nettovergütung von 800 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Daraus ergab sich ein Bruttovergütung […]
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