Vergütung: Abfindungsauszahlung kann aus Steuergründen verschoben werden
Oliver Stilz | Dienstag, den 26. Januar 2010Haben Sie mit einem Mitarbeiter eine Abfindungszahlung vereinbart, weil Sie das Beschäftigungsverhältnis beenden, dürfen Sie den ursprünglich ausgemachten Auszahlungszeitpunkt aus steuerlichen Gründen nach hinten verschieben; zumindest noch vor dem Fälligkeitstermin der Abfindung. In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatten die Beteiligten den Fälligkeitszeitpunkt für eine Teilabfindungsleistung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers zunächst in einer […]
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