Vergütung: Pflege kranker Kinder verlängert Urlaub nicht
Oliver Stilz | Dienstag, den 13. Juli 2010Muss einer Ihrer Mitarbeiter in einem bereits bewilligten Urlaub unerwartet sein krankes Kind pflegen, hat er keinen Anspruch darauf, dass Sie ihm die Pflegetage auf den Jahresurlaub anrechnen. Daran ändert auch ein ärztliches Attest nichts. Ein Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs besteht gesetzlich nur dann, wenn der Beschäftigte selbst während seines Urlaubs erkrankt. Zu diesem […]
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