Verwaltung: Betriebsrat kann für Beratungskosten haften
Andrea Diederich | Dienstag, den 30. Oktober 2012Beauftragt ein Betriebsrat eine Beratungsgesellschaft, haftet er unter bestimmten Voraussetzungen auch für die entstehenden Honorarforderungen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und eine entsprechende Klage einer Beratungsfirma zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückverwiesen (Az.: III ZR 266/11).
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