Verwaltung: Dienstunfall Zeckenbiss - Argumentation muss hieb- und stichfest sein
Anna Pietras | Dienstag, den 24. August 2010Bereits mehrfach haben sich Gerichte in verschiedenen Streitfällen mit der Frage befasst, ob ein Zeckenbiss als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Die Entscheidungen sind dabei zuletzt zu Gunsten der Kläger ausgefallen (vgl. LohnPraxis 4/2010 und 8-9/2009). Das Verwaltungsgericht Neustadt (AZ.: 6 K 542/10.NW) hat dagegen die Forderung eines Polizeibeamten, einen Zeckenbiss als Dienstunfall anzuerkennen, abgelehnt.
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