Verwaltung: Zeckenbiss kann als Dienstunfall anerkannt werden
Anna Pietras | Dienstag, den 2. März 2010Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 2 C 81.08) kann ein Zeckenbiss und eine daraus folgende Borrelioseerkrankung als Dienstunfall anerkannt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, wenn Zeitpunkt und Ort des Bisses hinreichend genau festgestellt werden können und der Betroffene während seiner Arbeitszeit infiziert wurde.
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