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Arbeitsrecht: Verschiedene Branchen, verschiedener Zeugnisinhalt

Oliver Stilz | 19. August 2008

Neben den üblichen Grundsätzen zur Formulierung von Zeugnissen (§ 109 GewO) ist der weitere notwendige Zeugnisinhalt abhängig vom so genannten Zeugnisbrauch. Dieser kann je nach Branche und Berufsgruppe unterschiedlich sein. Stellen Sie ein Zeugnis aus, das danach übliche Formulierungen ohne sachliche Gründe auslässt, hat Ihr Mitarbeiter einen Anspruch auf Ergänzung. Denn das Weglassen eines bestimmten Inhalts, den ein einstellender Arbeitgeber in einem Zeugnis erwarten wird, kann ein unzulässiges Geheimzeichen sein.
Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte ein Zeitungsredakteur geklagt (Az.: 9 AZR 632/07). In seinem Zeugnis fehlte seiner Meinung nach der Hinweis auf seine „Belastbarkeit in Stresssituationen“. Für Tageszeitungsredakteure sei die Hervorhebung dieser Eigenschaft üblich und das Auslassen sei ein Geheimzeichen für andere potenzielle Arbeitgeber. Ob diese Behauptung zutrifft, muss nun die Vorinstanz entscheiden.
Nach der GewO muss ein Zeugnis klar und verständlich formuliert sein (Grundsatz der Zeugnisklarheit) sowie Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers bei wohlwollender Beurteilung zutreffend wiedergeben (Grundsatz der Zeugniswahrheit).

von: Oliver Stilz

Tags: Arbeitsrecht

SV: Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden bleibt einfach

Oliver Stilz | 19. August 2008

Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung bringt keine Pflicht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Für die Erfassung der Arbeitsstunden zur Meldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bleibt es danach bei der alten Regelung: Liegen Ihnen genaue Angaben über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in Ihrem Unternehmen vor, geben Sie diese zukünftig in der Meldung an. Liegen diese nicht vor, können Sie die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden eintragen. Haben Sie auch diese Daten nicht erfasst, können Sie aushilfsweise den Vollarbeitsrichtwert angeben. weiter

Tags: Sozialversicherung

Verwaltung: Ostdeutsche arbeiten mehr

bs | 12. August 2008

Die tarifliche Wochenarbeitszeit liegt in Deutschland zwischen 34 und 40 Stunden. Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitszeitkalender 2008 der Hans-Böckler-Stiftung. Danach arbeiten Beschäftigte in den alten Bundesländern im Durchschnitt 37,4 Stunden in der Woche, Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern 38,8 Stunden. In einigen Branchen erhöhte sich die Arbeitszeit in den vergangenen Jahren. Beispiel Bauhauptgewerbe und Deutsche Bahn: Hier Beschäftigte müssen statt 39 nun 40 Stunden arbeiten. Die wenigsten Wochenstunden leisten Beschäftigte der Deutschen Telekom ab. Sie müssen 34 Stunden am Arbeitsplatz sein. Die größte Differenz zwischen Ost und West gibt es in der Holz- und Kunststoffindustrie. Während Beschäftigte in den alten Bundesländern hier 35 Wochenstunden leisten, arbeiten ihre Kollegen in den neuen Bundesländern zwischen 38 und 40 Stunden in der Woche. Lesen Sie hier den kompletten Arbeitszeitkalender.

von: Oliver Stilz

Tags: Verwaltung

Kurioses zum Wochenende: Englischlehrer verstehen nur Bahnhof

Oliver Stilz | 8. August 2008

Wer Englisch spricht, hat im Berufsleben oftmals einen Vorteil. Über diese Weisheit können Schulkinder in Costa Rica aber nur lachen; wer in dem lateinamerikanischen Land Englisch lernen will, muss erst einmal den richtigen Lehrer finden. Wie das dortige Bildungsministerium bekanntgegeben hat, beherrscht nur jeder zehnte Englischlehrer die Sprache tatsächlich. Eine Überprüfung der 3.193 Pädagogen ergab, dass nur 315 wirklich guten Unterricht geben können. Der Rest zeigte große Schwächen in den Bereichen Sprechen, Schreiben, Lesen und Verstehen. Besonders in den Urlaubsregionen des Landes hätten die Lehrer Probleme, dabei besteht dort die größte Nachfrage nach englischsprachigen Arbeitskräften. Die stellvertretende Bildungsministerin Alejandrina Mata kündigte nun an, dass die Pädagogen selbst an den Universitäten Nachhilfeunterricht bekommen sollen.

von: Oliver Stilz

Tags: Allgemein

Sozialversicherung: Azubis haben keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung

Oliver Stilz | 5. August 2008

Auszubildende müssen auch dann Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie unter 400 € verdienen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: L 4 KR 6527/06) und wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Danach sind Auszubildende nicht mit beitragsfreien Geringverdienern gleichgestellt und haben keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Beschäftigung oder niedrigere Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. weiter

Tags: Sozialversicherung

Vergütung: 55% des Tariflohns sind zu wenig

Oliver Stilz | 5. August 2008

Weil er eine sittenwidrige Vergütung gezahlt hat, hat das Arbeitsgericht Wuppertal den Inhaber einer Autowerkstatt zur Nachzahlung von mehr als 6.000 € an einen KfZ-Mechatroniker verurteilt. Nachdem dieser seine Ausbildung bestanden hatte, übernahm ihn sein Betrieb zu einer monatlichen Nettovergütung von 800 € bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Daraus ergab sich ein Bruttovergütung von 1.034,98 €. Das entspricht 55% des Tariflohns, den der Kläger bei einer ordnungsgemäßen Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Manteltarifvertrags für das KfZ-Gewerbe Nordrhein-Westfalens erhalten hätte. Diese liegt bei 1.765 € für eine 36,5-Stunden-Woche. Demnach sei der vereinbarte Lohn sittenwidrig, weil er mehr als ein Drittel unterhalb der ortsüblichen Vergütung liege, so das Gericht. Da der Arbeitgeber keine anderen Anhaltspunkte nennen konnte, die die geringe Bezahlung rechtfertigten, sei die tarifliche Vergütung für die Frage der Ortsüblichkeit entscheidend (Az.: 7 Ca 1177/08).

von: Oliver Stilz

Tags: Vergütung

Kurioses zum Wochenende: Diplomaten-Knigge

Anna Pietras | 1. August 2008

Erneut machen Staatsdiener durch ungebührliches Verhalten Schlagzeilen - und zwar an oberster Stelle. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat festgestellt, dass Diplomaten und ihre Angehörigen immer häufiger gegen die Etikette verstoßen. Die Zahl der registrierten Ordnungswidrigkeiten sei im vergangenen Jahr auf 12.025 gestiegen (2006: 10.179). Andere Delikte werden gar nicht erst von der Statistik erfasst. Für die Botschafter längst kein Grund zur Sorge: Weder Ordnungswidrigkeiten noch Straftaten hätten Konsequenzen, denn die diplomatische Immunität schließe die Strafverfolger aus, so der Senator. weiter

Tags: Allgemein

Verwaltung: Ethik-Richtlinien können mitbestimmungspflichtig sein

Anna Pietras | 29. Juli 2008

Wollen Sie in Ihrem Unternehmen das Verhalten Ihrer Mitarbeiter und die betriebliche Ordnung durch entsprechende Richtlinien („Codes of Conduct“) regeln, müssen Sie die Zustimmung des Betriebsrats einholen. Dieser hat jedoch kein Mitspracherecht, wenn lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert wird oder es um Angelegenheiten geht, die gesetzlich abschließend geregelt sind. Sehen ausländische Vorschriften für börsennotierte Unternehmen die Einführung von Ethik-Richtlinien vor, schließen diese die Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz aber nicht aus. Vielmehr können die Richtlinien sowohl mitbestimmungspflichtige als auch -freie Regelungen enthalten. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Teilen begründet nicht zwangsläufig ein Mitspracherecht am Gesamtwerk. weiter

Tags: Verwaltung

Kurioses zum Wochenende: Beamtentum und Dienstunfähigkeit

Anna Pietras | 25. Juli 2008

Staatsdiener scheinen von Berufs wegen stärker gefährdet zu sein als andere Beschäftigte in Deutschland. Jeder vierte neu pensionierte Beamte verlässt den Dienst aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig. Unter den anderen Beschäftigten ist der Anteil deutlich geringer, meldet die Apotheken Umschau. Insgesamt gingen rund 13% der Neurentner aus Gesundheitsgründen in den Ruhestand. Fast ebenso viele Anträge auf vorzeitige Pensionierung wurden von der Deutschen Rentenversicherung übrigens abgelehnt. Noch schlechter stehen die Chancen auf Anerkennung einer Berufskrankheit: Von 61.000 Verdachtsmeldungen wurden 14.000 bestätigt; eine Rente bekamen jedoch nur 4.776 Betroffene zugesprochen.

von: Anna Pietras

Tags: Allgemein

Vergütung: Immer mehr Unternehmen zahlen Kopfgelder

Anna Pietras | 22. Juli 2008

Einer aktuellen Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft und des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) in rund 2.700 Unternehmen zufolge sind nicht nur immer mehr Arbeitgeber bereit, ihren eigenen Beschäftigten für die Vermittlung neuer, qualifizierter Mitarbeiter eine Prämie zu zahlen. Die Zahl der Unternehmen, in der dies bereits alltägliche Praxis ist, sei erheblich gewachsen. Knapp 18% zahlten ihren Angestellten einen entsprechenden Bonus – der auch mehrere Tausend Euro betragen könne. Damit sei die Zahl innerhalb von zwei Jahren um das elffache gestiegen. Gesucht würden vor allem Ingenieure aus den Bereichen Maschinenbau, Fahrzeug- und Elektrotechnik. Die Unternehmen forderten daher die Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Fachkräfte. Politisch ist diese Strategie aber sehr umstritten. Derzeit wird diskutiert, wie der Zuzug von Arbeitskräften geregelt werden soll. So soll Akademikern der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt generell erleichtert und unqualifizierten Arbeitnehmern erschwert werden.

von: Anna Pietras

Tags: Vergütung